Schiedsamt
Schiedsamt
Leistungsbeschreibung
Wenn es mit dem Nachbarn oder einem anderen netten Menschen mal nicht so richtig klappen will, ist guter Rat teuer. Das muss nicht sein. Bei bestimmten Delikten, wie beispielsweise
Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung und Verletzung des Briefgeheimnisses haben Sie die Möglichkeit, Ihr gutes Recht bei Gericht einzuklagen. Bei den oben aufgeführten Delikten ist es aber gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vorher durch einen Besuch bei einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau einen Schlichtungsversuch zu unternehmen und damit die Gerichte zu entlasten.
Das Schiedsamt bzw. Schiedspersonen
- bearbeitet einen Antrag auf Schlichtung schnell, auch außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeiten. Sie sparen dadurch Zeit und Nerven
- gibt es in jeder Stadt/Gemeinde
- arbeitet kostengünstig und völlig unparteiisch
- Ein bei uns abgeschlossener Vergleich ist 30 Jahre lang vollstreckbar
Und wenn alles nicht hilft:
Als außergerichtliche Schlichtungsstelle können wir eine amtliche Bescheinigung der Erfolglosigkeit des Schlichtungsversuches zur Vorlage bei Gericht ausstellen. Diese Bescheinigung ist bei den vorher geschilderten Delikten zwingende Voraussetzung, um eine Klage bei Gericht einreichen zu können.
Was können Sie erwarten?
Sie sitzen bei der Schiedsfrau / dem Schiedsmann am Tisch und klären in ruhiger Atmosphäre Ihr Problem. Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben einen Eid geleistet, der uns verpflichtet, unparteiisch tätig zu sein.
Wir sind keine Juristen, das ist auch nicht nötig. Denn wir sprechen keine Urteile, sondern finden zusammen mit den beiden Gegnern eine Lösung ihres Problems, mit der Beide einverstanden sind. Selbstverständlich werden wir für diese Tätigkeit regelmäßig geschult und ausgebildet. Wir unterliegen außerdem einer ständigen Aufsicht und Qualitätskontrolle durch die Direktorinnen und Direktoren der für uns zuständigen Amtsgerichte.
Unsere Erfolgsliste:
Das Amt der Schiedsfrauen und -männer ist eine seit über 170 Jahren bestehende und funktionierende Institution, die sich bewährt hat. Wir erbringen nachweislich eine Erfolgsquote von über 50 %. Ein Schlichtungserfolg führt bei den beiden "Streithähnen" zu einer höheren Zufriedenheit, denn Beide sind mit dem Ergebnis des Vergleichs einverstanden. Es gibt bei uns also keinen Sieger oder Besiegten wie bei einer Entscheidung durch ein Gerichtsurteil. Dies ist besonders dann von großem Vorteil, wenn es sich bei den Streitenden z. B. um Nachbarn oder Ex-Freunde handelt. Eine solche gemeinsam gefundene Lösung des Problems ist eine wichtige Voraussetzung für den weiteren Umgang der Beiden miteinander.
Wie sind wir zu erreichen?
Ganz wichtig dabei ist: Wo wohnt derjenige, gegen den Sie vorgehen wollen? Nur die Schiedsperson für diesen Wohnbereich ist für Sie zuständig. Ihr örtliches Amtsgericht oder Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung geben Auskunft über die zuständige Schiedsperson.
Wir sind nicht unbezahlbar
Die Schiedsfrauen und -männer arbeiten ehrenamtlich. Die rechtsuchenden Bürger haben daher lediglich die geringen Verfahrens- und Sachkosten (Porto, usw.) zu zahlen. Die Parteien können sich diese Kosten ggf. auch teilen.