Ihr AnsprechpartnerRund um das Thema Kindergärten:
Stefan Kohl
|
Kostenbeträge für die gemeindlichen Kindergärten
Die Gemeinde Grasellenbach nimmt an der seit dem 01.08.2018 geltenden Landesförderung für die Freistellung vom Teilnahme- und Kostenbeitrag gemäß § 32c des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) in Verbindung mit der Verordnung zur Ausführung des HKJGB und über die Zuständigkeiten nach dem Jugendschutzgesetz teil. Danach werden alle Kinder, die einen Kindergarten im Gemeindegebiet besuchen ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt vom vertraglich oder satzungsgemäß vereinbarten Teilnahme- und Kostenbeitrag für einen Betreuungszeitraum von sechs Stunden täglich freigestellt.
Die Kostenbeiträge sind für beide Kindergärten · Wahlen (Die kleinen Strolche) · Hammelbach (Purzelbär) gleich.
Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt
Angebot 1: (Betreuungszeit von 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr) 1. Kind 37,-- € 2. Kind 37,-- € 3. Kind 37,-- €
Angebot 2: (Betreuungszeit von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr 1. Kind 0,-- € 2. Kind 0,-- € 3. Kind 0,-- €
Kinder von 2 – 3 Jahren
Angebot 1: (Betreuungszeit von 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr) 1. Kind 141,-- € 2. Kind 121,-- € 3. Kind 101,-- €
Angebot 2: (Betreuungszeit von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr 1. Kind 121,-- € 2. Kind 101,-- € 3. Kind 81,-- €
Verpflegungsentgelt
Das Verpflegungsentgelt wird für die Teilnahme des Kindes am Essen im Kindergarten erhoben und beträgt
Für Kinder ab vollendetem 3 Lebensjahr 4,-- € Für Kinder zwischen 2 und 3 Jahren 3,-- €
Die komplette Kostenbeitragssatzung finden Sie hier |
|||||||||